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Raser mit 173 km/h statt 80 erwischt

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Zwei Via-sicura-Delikte am 28. Juli 2024 in Savigny und Le Chenit (VD): Raser angezeigt, Führerscheine eingezogen.

Am Sonntag, 28. Juli 2024, kurz nach 11:30 Uhr, führte die Polizei Est Lausanne in der Gemeinde Savigny eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Bei dieser Messung wurde ein Fahrzeug, das auf der Lutry-Straße in Richtung Croix-sur-Lutry fuhr, mit einer Geschwindigkeit von 106 km/h (100 km/h nach Abzug) statt der auf diesem Abschnitt gemeldeten 50 km/h kontrolliert.

Diese Überschreitung von 50 km/h stellt einen Fall der Via Sicura dar. Nach telefonischer Kontaktaufnahme gab der Autofahrer zu, am Steuer des Fahrzeugs gesessen zu haben. Er wurde von zu Hause abgeholt und zur Polizeistation Pully gebracht, wo er im Beisein eines Anwalts befragt wurde. Der 29-jährige Schweizer Staatsbürger wurde bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, die ein Strafverfahren einleitete und sein Führerschein sofort eingezogen wurde.

Bei einer weiteren Geschwindigkeitskontrolle, die von der Gendarmerie der Gemeinde Chenit am selben Sonntag, dem 28. Juli 2024, gegen 16:00 Uhr durchgeführt wurde, wurde ein Motorradfahrer, der auf dem Col du Marchairuz in Richtung Le Brassus fuhr, mit einer Geschwindigkeit von 178 kontrolliert km/h (173 km/h nach Abzug) anstelle der an diesem Standort zulässigen 80 km/h.

Angesichts der hohen Überschreitung wurde von den Gendarmen, die die Kontrolle durchführten, ein Funkaufruf über den Äther gesendet. Der Fahrer wurde unweit der Abtei von einer Patrouille festgenommen und ins Blécherette Centre gebracht, wo er im Beisein eines vom Gericht bestellten Anwalts befragt wurde. Gegen diesen Fahrer, einen 23-jährigen Schweizer Staatsbürger, wurde ebenfalls Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet und sein Führerschein wurde sofort beschlagnahmt.

Die Waadtländer Kantonspolizei weist darauf hin, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen nach wie vor eine der Hauptursachen für Unfälle sind, bei denen jedes Jahr Opfer zu beklagen sind. Benutzer werden gebeten, die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten und die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen, um Unfälle und Gefährdungen anderer zu vermeiden.

Zur Erinnerung: Nach den am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen „Via sicura“-Bestimmungen liegt ein Verkehrsdelikt vor, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird:

mindestens 40 km/h auf auf 30 km/h begrenzten Abschnitten;
mindestens 50 km/h auf auf 50 km/h begrenzten Abschnitten;
mindestens 60 km/h auf auf 80 km/h begrenzten Abschnitten;
von mindestens 80 km/h auf Abschnitten, auf denen die Höchstgeschwindigkeit auf mehr als 80 km/h festgelegt ist.
Die Ordnungswidrigkeit der Fahrerlaubnis wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren, einem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens zwei Jahre, zuzüglich der gegebenenfalls von der Urteilsbehörde ausgesprochenen Beschlagnahme des benutzten Fahrzeugs, geahndet.

Quelle der Meldung: Kapo VD

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